18.9.2016: Wahlwiederhohlung der Bezirksvertretungswahl
in Wien-Leopoldstadt (2. Bezirk).
Am Stimmzettel standen: Andas, EU-Austrittspartei, FPÖ, GfW, Grüne,
NEOS, ÖVP, PdA, SPÖ, WWW.
Es wurden 60 Mandate im 2. Bezirk aufgrund der Wahl vergeben.
Die Wahlvorschläge der Parteien blieben bei der Wahlwiederholung
gleich.
Die Grüne Partei wurde stimmen- und mandatsstärkste Partei
und stellt ab nun voraussichtlich die Bezirksvorsteherin in der Person
von Frau Ursula Lichtenegger.
Wahlanfechtung: Die EU-Austrittspartei wird die Wahl im 2. Bezirk wegen
tausender schadhafter Briefwahlkuverts und wegen nicht auf Echtheit geprüfte
Unterschriften bei der Briefwahl beim Verfassungsgerichtshof anfechten.
Die NEOS sehen eine Wahlanfechtung rechtlich gerechtfertig und chancenreich,
werden aber aus politischen Überlegungen heraus die Bezirkswahl NICHT
anfechten.
Wahlergebnis der Bezirkswahl 2016 in Wien 2. Bezirk
Österreicher in der Leopoldstadt + Auslandsösterreicher +
EU-Bürger;
inklusive Briefwahl
Wahlberechtigte: 71.845;
Abgegebene Stimmen: 25.143; Nicht abgegebene Stimmen:
46.702 (davon 799 schadhafte Briefwahlstimmen)
Gültige Stimmen: 25.010; Ungültige Stimmen:
133
Von den gültigen Stimmen entfallen auf die jeweilige Partei:
• GRÜNE: 8.839 Stimmen (35,34%), 22 Mandate
• SPÖ: 7.017 Stimmen (28,06%), 17 Mandate
• FPÖ: 5.619 Stimmen (22,47%), 14 Mandate
• ÖVP: 1.504 Stimmen (6,01%), 3 Mandate
• NEOS: 1.265 Stimmen (5,06%), 3 Mandate
• ANDAS: 580 Stimmen (2,32%), 1 Mandat
• EUAUS: 74 Stimmen (0,30%), 0 Mandate
• GFW: 72 Stimmen (0,29%), 0 Mandate
• PdA: 31 Stimmen (0,12%), 0 Mandate
• WWW: 9 Stimmen (0,04%) , 0 Mandate
Aufgrund der Auszählung der Vorzugsstimmen kam es zu keiner
Mandatsverschiebung.
Lediglich Ursula Lichtenegger schaffte ein Vorzugsstimmenmandat. Da
Lichtenegger bei den Grünen ohnedies auf Platz 1 kandidierte, kam
es folglich auch zu keiner Verschiebung.
Die zweitmeisten Vorzugsstimmen bekam Karlheinz Hora (SPÖ), der
aber nach der Wahl von allen politischen Ämtern zurücktrat. Er
erreichte zwar kein Vorzugsstimmenmandat, war aber bei der SPÖ auf
Platz 1 gereiht und wäre somit wieder Bezirksrat geworden.
Das Problem mit den schadhaften Briefwahlkarten:
Von 7.422 ausgestellter Briefwahlkarten kamen in 3.170
Fällen (= 43%) diese in schadhaften Kuverts zur Bezirkswahlbehörde
Wien 2. Bezirk zurück. Die Wahlberechtigten dieser schadhaften Kuverts
wurden von der Behörde kontaktiert.
2.371 Wahlberechtigte haben sich für ihre schadhaften Briefwahlkarten
Duplikate ausstellen lassen. (Das Ausstellen von Duplikaten ist eigentlich
gemäß §41 Abs. 3 GWO verboten.) Dennoch wurden diese Duplikat-Stimmen
im Wahlergebnis berücksichtigt.
799 Wahlberechtigte (= 11% aller Wahlkarten) mit
schadhaften Wahlkarten konnten oder wollten ihre schadhaften Kuverts nicht
austauschen. Deren Stimmen wurden im Wahlergebnis nicht berücksichtigt
und wurden den Nichtwählern zugeordnet.
Mo. 26.9.2016: Sitzung der Stadtwahlbehörde und Beschluß
des Amtlichen Endergebnisses
der Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt.
In der Wiener Stadtwahlbehörde bestätigten die Mehrheit aus
SPÖ-Grüne-ÖVP das vorläufige amtliche Ergebnis der
Wahlwiederholung im 2. Bezirk, welches nun endgültig ist (solange
es nicht der Verfassungsgerichtshof aufhebt). Den Antrag der EU-Austrittspartei
auf Berichtigung des Ergebnisses wegen der ungeprüften Unterschriften
auf den Briefwahlkarten - die somit gar nicht mitgezählt hätten
werden dürfen - stimmte nur die FPÖ zu.
Die Mitglieder
der Wiener Stadtwahlbehörde sind:
Vorsitzender ist Stadtrat Dr. Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ)
4x SPÖ: LAbg. Maga. Sybille Straubinger, Fabian Looman, LAbg.
Maga. Nicole Berger-Krotsch,
Dr. Andreas Höferl
3x FPÖ: LAbg. Armin Blind, LAbg. Veronika Matiasek, LAbg. Maga.
Ulrike Nittmann.
1x ÖVP: Dr. Markus Wölbitsch
1x Grüne: LAbg. DI Martin Margulies
nicht stimmberechtigte Vertrauenspersonen von den NEOS und von weiteren
Kleinparteien, die für den Wiener Gemeinderat kandidiert haben.
Das amtliche Endergebnis wurde von der Stadtwahlbehörde am 26.
September 2016 um 15:30 Uhr auf der Amtstafel verlautbart.
Ab diesen Zeitpunkt läuft die 4-wöchige Einspruchsfrist gem.
§68 Abs. 1 VfGG.
Innerhalb dieser Frist kann die Bezirksvertretungswahl vom 18.9.2016
angefochten werden. Die EU-Austrittspartei hat eine Wahlanfechtung wegen
der schadhaften Briefwahlkuverts inklusive der darin befindlichen nicht
berücksichtigten Briefwahlstimmen und der fehlenden Überprüfung
der Echtheit der Unterschriften auf den Briefwahlkarten bereits angekündigt.
Die NEOS überlegen noch so eine Anfechtung dahingehend, ob es ihnen
politisch mehr nützt oder schadet.
Mo. 19.9.2016: Sitzung der Bezirkswahlbehörde:
Die Bezirkswahlbehörde in Wien-Leopoldstadt besteht aus:
Vorsitzender: Mag. Oliver BIRBAUMER, 1. Stv.in: Mag.a Astrid SCHMITT,
2. Stv.: Mag. Stefan GRÜNBERGER
SPÖ-Beisitzer: Alexander NIKOLAI, Ilona NENTWICH, Doris KUBIK,
Mag.a Michaela OFFENBECK
FPÖ-Beisitzer: Dr. Fritz SIMHANDL, Andreas GUGGENBERGER, Franz
LINDENBAUER
ÖVP-Beisitzer: Dr. Gerhard HAMMERER
Grüne-Beisitzer: Mag.a Sibylle HAMANN
NEOS-Vertrauensperson: Mag.a Stephanie KRISPER
Wir wollen Wahlfreiheit-Vertrauensperson: Liste Pollischansky (WWW) Dieter
SCHÄRF
Am Tag nach der Bezirksvertretungswahl wurden die Stimmen der Unionsbürger
und der Briefwähler ausgezählt.
Bei der Unionsbürgern kamen die Grünen in den Wahllokalen
auf 58%, bei der Briefwahl auf 61%.
Als Stichtag gilt auf Grund der Kundmachung des Bürgermeisters vom 1. Juli 2015, Amtsblatt der Stadt Wien, Heft Nr. 28A vom 7. Juli 2015, und des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 13. Juni 2016, W I 22/2015-27, weiterhin der 4. August 2015.
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10.11.2015: FPÖ bringt Wahlanfechtung gegen die Bezirksvertretungswahl
im 2. Bezirk ein.
Am 13.6.2016 entschied der Verfassungsgerichtshof WI22/2016,
daß die Wahl tatsächlich gesetz- und rechtswidrig abgelaufen
war, hob die Wahl auf und entschied eine Neuaustragung der Wahl. Grüne:
* Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens betreffend die mittels Briefwahl
abgegebenen Stimmen österreichischer Staatsbürger in der Leopoldstadt
angesichts der Differenz zwischen den in die Ergebnisermittlung einbezogenen
Wahlkarten und den abgegebenen Stimmen;
* möglicher Einfluss der festgestellten Rechtswidrigkeit auf das
Wahlergebnis;
* eingeschränkte Aufhebung der Wahl im "Briefwahlsprengel" nicht
möglich
Zitat aus dem Erkenntnis:
"2.8. Nach der ständigen Judikatur
des Verfassungsgerichtshofes ist einer Wahlanfechtung nicht schon dann
stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens erwiesen
wurde; sie muss darüber hinaus auch auf das Wahlergebnis von Einfluss
gewesen sein (Art141 Abs1 Satz 3 B-VG iVm §70 Abs1 Satz 1 VfGG): Dazu
sprach der Verfassungsgerichtshof wiederholt aus, dass diese (zweite) Voraussetzung
bereits erfüllt ist, wenn die Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis
von Einfluss sein konnte (vgl. etwa VfSlg 11.738/1988, 19.345/2011, 19.734/2013;
VfGH 18.6.2015, WI1/2015).
Insbesondere vor dem Hintergrund des unter Punkt I.5. dargestellten
Wahlergebnisses, bei dem bereits die Reduktion der Parteisumme der Wählergruppe
"Die Grünen – Grüne Alternative Wien (GRÜNE)" um 22 Stimmen
bewirken würde, dass gemäß §61b Abs2 WStV die Erstanfechtungswerberin
als zweitstärkste Partei einen der beiden Stellvertreter des Bezirksvorstehers
vorzuschlagen und die Reduktion um 21 Stimmen eine Losentscheidung hinsichtlich
des Vorschlagsrechtes zur Folge hätte (vgl. §61b Abs3 WStV
iVm §99 Abs1 Wr. GWO 1996), kann somit kein Zweifel daran bestehen,
dass die aufgezeigte Rechtswidrigkeit betreffend die mittels Briefwahl
abgegebenen Stimmen österreichischer Staatsbürger im 2. Wiener
Gemeindebezirk für die Wahl der Mitglieder der Bezirksvertretung (23
Stimmzettel mehr als in die Ergebnisermittlung einbezogene weiße
Wahlkarten) Einfluss auf das Wahlergebnis haben konnte (vgl. schon
VfSlg 888/1927; vgl. auch VfSlg 7392/1974, 13.556/1993 sowie 14.847/1997)."
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Gemeinderat u. Bezirksvertretungen 1. - 23. Bezirk
Wahltermin:
Die Wiener Gemeinderatswahlen und Bezirksvertretungswahlen fand am
Sonntag,
den 11. Oktober 2015 statt.
Im Gemeinderat (Rathaus) geht es um die Verteilung von 100 Mandaten.
In den Bezirksvertretungen werden - je nach Größe des Bezirks
- 40 bis 60 Mandate für 5 Jahre vergeben, in Summe 1144 Mandate.
Bisherige Ergebnisse der Wiener Gemeinderatswahlen 1945 - 2010:
Wie unfair und undemokratisch das Wiener Wahlsystem ist zeigt sich
daran, dass die SPÖ im Jahr 2001 mit 46,9% der Stimmen 52% der Mandate
erhielt. Das ist ein klarer Verstoß gegen das in der österreichischen
Bundesverfassung festgelegt Verhältniswahlrecht, bei dem jede Stimme
gleich viel wert sein muß. Allerdings hat auch keine der benachteiligten
Parteien beim Verfassungsgerichshof geklagt, wodurch die Rechtswidrigkeit
bis jetzt zu keiner Aufhebung des Wiener Wahlrechts führte.
.
Ergebnis in % der
gültigen Stimmen |
SPÖ | FPÖ | ÖVP | Grüne | LIF /
NEOS |
KPÖ /
ANDAS |
BZÖ | Sonstige |
1945 | 57,1 | - | 34,9 | - | - | 8 | - | - |
1949 | 49,9 | 6,8 | 34,9 | - | - | 7,9 | - | 0,5 |
1954 | 52,7 | 5,9 | 33,2 | - | - | 8,2 | - | - |
1959 | 54,4 | 8,0 | 32,4 | - | - | 5,2 | - | - |
1964 | 54,7 | 5,7 | 33,9 | - | - | 5,0 | - | 0,7 |
1969 | 56,9 | 7,2 | 27,8 | - | - | 2,9 | - | 5,2 |
1973 | 60,2 | 7,7 | 29,3 | - | - | 2,3 | - | 0,5 |
1978 | 57,2 | 6,5 | 33,8 | - | - | 1,8 | - | 0,7 |
1983 | 55,5 | 5,4 | 34,8 | 2,5 | - | 1,1 | - | 0,7 |
1987 | 54,9 | 9,7 | 28,4 | 4,4 | - | 1,7 | - | 0,9 |
1991 | 47,8 | 22,5 | 18,1 | 9,1 | - | 0,6 | - | 1,9 |
1996 | 39,2 | 27,9 | 15,3 | 7,9 | 8,0 | 0,6 | - | 1,1 |
2001 | 46,9 | 20,2 | 16,4 | 12,4 | 3,4 | 0,6 | - | 0 |
2005 | 49,1 | 14,8 | 18,8 | 14,6 | - | 1,5 | - | 1,2 |
2010 | 44,3 | 25,8 | 14,0 | 12,6 | - | 1,1 | 1,3 | |
2015 | 39,6 | 30,8 | 9,2 | 11,8 | 6,2 | 1,1 | - |
Ergebnis in
Mandate |
SPÖ | FPÖ | ÖVP | Grüne | LIF /
NEOS |
KPÖ /
Andas |
BZÖ | Sonstige |
1945 | 58 | - | 36 | - | - | 6 | - | - |
1949 | 52 | 6 | 35 | - | - | 7 | - | - |
1954 | 59 | - | 35 | - | - | 6 | - | - |
1959 | 60 | 4 | 33 | - | - | 3 | - | - |
1964 | 60 | 3 | 35 | - | - | 2 | - | - |
1969 | 63 | 4 | 30 | - | - | - | - | 3 |
1973 | 66 | 3 | 31 | - | - | - | - | - |
1978 | 62 | 3 | 35 | - | - | - | - | - |
1983 | 61 | 2 | 37 | - | - | - | - | - |
1987 | 62 | 8 | 30 | - | - | - | - | - |
1991 | 52 | 23 | 18 | 7 | - | - | - | - |
1996 | 43 | 29 | 15 | 7 | 6 | - | - | - |
2001 | 52 | 21 | 16 | 11 | - | - | - | - |
2005 | 55 | 13 | 18 | 14 | - | - | - | - |
2010 | 49 | 27 | 13 | 11 | - | - | - | - |
2015 | 44 | 34 | 7 | 10 | 5 | - | - |
1969 DFP = Demokratische Fortschrittliche Partei - Wahlgemeinschaft Franz Olah
____________________________________________________________
Welche Parteien 2015 wo kandidieren:
.
1. Wiener Gemeinderatswahl 2015 | (weißer Stimmzettel) |
2. Wiener Bezirksvertretungswahlen 2015 | (gelber Stimmzettel) |
Welche Parteien heuer NICHT in Wien kandidieren:
Nicht auf den Stimmzettel geschafft haben es
• die "Demokratische Alternative" (= medial als
"Gemeindebaupartei" hochgejubelt) mit Obmann Gerhard Kuchta;
• die Nationalratspartei "Team Stronach" kandidiert nicht
bei den heurigen Wien-Wahlen, weder auf Gemeinderats- noch auf Bezirksebene.
Dafür haben 5 Team Stronach Nationalratsabgeordnete die Kandidatur
von "WWW - Wir wollen Wahlfreiheit" bei den Wien-Wahlen ermöglicht;
• das "BZÖ - Bündnis Zukunft Österreich".kandidiert
nicht bei dieser Wien-Wahl, die am 7. Todestag von BZÖ-Gründer
Jörg Haider stattfinden wird und das, obwohl das BZÖ schon 600
Unterstützungserklärungen zur Kandidatur gesammelt hatte;
• die "CPÖ - Christenpartei" (Diese tritt lieber
bei der OÖ-Landtagswahl an, welche 2 Wochen vor der Wien-Wahl stattfindet.
Zwei Landeswahlen so kurz hintereinander ist für das CPÖ nicht
zu schaffen);
• Liste Ursula Stenzel : Die amtierende Bezirksvorsteherin
im 1. Bezirk von Wien kandidiert nicht - wie geplant - als eigene Liste,
sondern bei der FPÖ.
Wahlberechtigte:
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger
mit Hauptwohnsitz in Wien.
Zu den Wiener Bezirkswahlen sind auch Rumänen, Polen, Tschechen,
Slowaken, Ungarn, Bulgaren, Griechen, Italiener, Deutsche und andere EU-Ausländer
(in Summe 181.000 bzw 14% der Wahlberechtigten in Wien) - die ihren Hauptwohnsitz
am Stichtag 4. August 2015 in Wien angemeldet hatten- wahlberechtigt.
Briefwahl & Wahlkarte:
Briefwähler brauchen eine Wahlkarte. Einen Wahlkartenantrag können
Sie bis zum 7. Oktober 2015 schriftlich (E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher
Antrag) oder bis zum 9. Oktober 2015, 12 Uhr persönlich beim zuständigen
Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes stellen.
Wählen am Wahltag 11. Okt. 2015:
Am Wahltag können Sie in Ihrem => Wahllokal
wählen. Die genaue Adresse bekommen Sie per Post mit der Amtlichen
Wahlinformation zugesandt.
(Wahlberechtigte mit Wahlkarte können in jedem Wahllokal wählen.)
Verbotszone für Werbung am Wahltag:
In einem Gebäude, in dem Wahllokale untergebracht sind, und in
einem Umkreis von 15 Metern der von den Wahlberechtigten benutzten
Eingänge
dieses
Gebäudes (Verbotszone), ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere
auch durch Ansprachen an die Wählerinnen und Wähler, durch Anschlag
oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten und dergleichen,
ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten.
Kundmachung zur Wien-Wahl 2015:
=> Kundmachung
zum Herunterladen
Unterstützungserklärungen / "UE":
(Diese entscheiden als "Vorwahlsteimme", welche Parteien am Stimmzettel
stehen werden. Jeder Wahlberechtigte hat eine Vorwahlstimme / UE)
Abgabefrist: Mitte Juli bis 4. Sept. 2015 um
13:00 Uhr.
Wo: Auf jedem Magistratischen Bezirksamt können
die Unterstützungserklärungen amtlich bestätigt werden.
Erst dann ist diese gültig.
Danach an die jeweilige wahlwerbende Partei per
Post senden.
Jede neue Partei braucht je 50 Unterstützungserklärungen
in dem Bezirk, wo sie für die Bezirksvertretungswahl kandidieren will
und je 100 Unterstützungserklärungen pro Wahlkreis (dieser ist
meist ident mit dem Bezirk) für die Gemeinderatswahl.
Wann sind Unterstützungserklärungen
ungültig?
Die häuftigsten Fehler sind: Unleserlicher
Name / fehlendes Geburtsdatum oder Unterschrift / keine amtliche Bestätigung
durch das Bezirksamt / der Unterstützer ist nicht Wahlberechtigt /
kein Hauptwohnsitz in Wien / falsche Adresse / falsche Papierfarbe (UE-Formulare
für die Bezirksvertretungswahlen müssen auf gelbem Papier sein
- egal welches gelb) / die an sich richtige Unterstützungserklärung
wurde in einem falschen Bezirk eingereicht.
Meinungsumfragen:
SPÖ 35%,
FPÖ
29%, Grüne 14%, ÖVP
12%, NEOS 6%.
Quelle: Gallup-Umfrage vom 19. Juni 2015.
Damit würde die bestehende Koalition aus SPÖ-Grüne
im Wiener Gemeinderat weiter bestehen können.
Ob die SPÖ nach der schweren Wahlniederlage und einem Rücktritt
von Dr. Michael Häupl eventuell mit der FPÖ koalieren würde,
ist nicht ausgeschlossen.
Vergleich der Wiener Ergebnisse bei Wahlen:
Wien Wahl 2010 | EU-Wahl 2014 | Wien-Wahl 2015 | |
SPÖ | 44,4% | 27,6% | 39,6% |
Grüne | 12,6% | 20,9% | 11,8% |
FPÖ | 25,8% | 18,2% | 30,8% |
ÖVP | 14,0% | 16,6% | 9,2% |
NEOS / LIF | 0,8% | 9,1% | 6,1% |
Anders (KPÖ, …) | 1,1% | 4,0% | 1,1% |
EUSTOP | n.a. | 2,4% | n.k. |
REKOS | n.a. | 0,9% | n.k. |
BZÖ | 1,3% | 0,3% | n.k. |
Vergleich der EU-Wahl 2014 mit der Wien-Wahl 2010:
Stärkste Verlierer: SPÖ (Freund
statt Häupl) -16,8%, FPÖ
(Vilimsky statt Strache) -7,6% , BZÖ
-1,0%.
Stärkste Gewinner sind bei diesem Vergleich die NEOS
(Mlinar statt ???) +8,3%, die Grünen
(Lunacek statt Vassilakou) +8,3% und EUROPA anders (Ehrenhauser
statt ???) +2,9%.
Resümee: Der Spitzenkandidat dürfte sehr relevant
und entscheidend sein für das veränderte Wahlergebnis. Der Trend
der letzten 4 Jahre ist in Wien jedenfalls für die SPÖ stark
negativ.
Mehr Wahlinformationen zur => Wien-Wahl
2015