Wahlinformation
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Wahlrecht in Österreich:
.
Eckpunkte:
* Wußten Sie, dass das EU-Recht über dem Österreichischen
Recht steht und das Österreichische Parlament nur noch nach den
Vorgaben der EU abstimmen kann?
* Wußten Sie, dass durch die Briefwahl das Wahlgeheimnis bei
einer Nationalratswahl von SPÖ & ÖVP abgeschafft wurde,
welches früher durch die zuständige Wahlkomission sichergestellt
wurde? (Später wurde dieses System auf Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen
ausgedehnt.)
* Wußten Sie, dass durch das neue Wahlrecht der Wahlbetrug
noch nie so einfach war, wie seit der Wahlrechtsreform 2007? (Eben
wegen Wählen nach Wahlschluß und keine Pflicht in der Wahlzelle
zu Wählen. Das ermöglicht bzw. und begünstigt den Stimmenkauf.
Man könnte zB einem armen Menschen bzw. politisch uninteressierten
Menschen um 20 Euro seine Wahlkarte abkaufen und dann wählt irgendein
Parteisekretär oder -In. Streng verboten aber möglich, da nicht
kontrollierbar !!!!!!!!!!!!!!!!!! )
* Wußten Sie, dass in Österreich minderjährige Kinder
ab 16 Jahren wählen dürfen?
* Wußten Sie, dass trotz des verfassungsrechtlich garantierten
Verhältniswahlrechts, die Stimmen für Kleinparteien unter
4% einfach bei der Mandatsvergabe nicht berücksichtigt werden,
obwohl einer Kleinpartei schon mit 0,6% laut dem Verhältniswahlrecht
ein Mandat im Parlament zustehen würde? (Damit wollen die im Parlament
befindlichen Parteien neue Parteien und wahlwerbende Gruppe von der Volksvertretung
im Parlament fern halten. Dies ist offensichtlich ein glatter Verfassungsbruch.)
* Wußten Sie, dass man in Niederösterreich bei Gemeinderatswahlen
auch mit selbsthergestellten nichtamtlichen Stimmzetteln wählen
darf?
* Wußten Sie, dass Wähler in Niederösterreich ein doppeltes
und sogar dreifaches Wahlrecht haben, soferne sie mehrere Wohnsitze
haben?
* Wußten Sie, dass man in Österreich - verbotener Weise
- zwischen den Jahren 2007 und 2011 auch
nach dem Wahltag noch wählen
kann, soferne man eine
Brief-Wahlkarte
beantragt hat?
* Wußten Sie, dass die Gewaltentrennung im Staate Österreich
in der Praxis dadurch ausgeschaltet wird, indem alle wichtigen Positionen
von den Parteisekretariaten SPÖ & ÖVP beschlossen werden?
* Wußten Sie, dass die österreichische Bevölkerung
keine Volksabstimungen einleiten kann, sondern die Zustimmung der angeblichen
"Volksvertreter" im österreichischen Parlament braucht. (= Politischer
Vormund für den Souverän und Wähler).
* Wußten Sie, dass der Finanzminister vorsätzlich gegen
die Bundesverfassung verstoßen hat, indem er das Budget absichtlich
nicht rechtzeitig dem Parlament vorgelegt hat und trotzdem vom Wähler
nicht abgewählt werden kann?
* Wußten Sie, dass SPÖ & ÖVP die Legislaturperiode
von 4 Jahre auf 5 Jahre verlängerten, damit die Bevölkerung
noch weniger Kontrollrecht durch Abwahl der regierenden Parteien hat? (Begründet
wurde dies übrigens mit Kostenersparnis, wobei es keine Kürzungen
bei der laufenden Parteienfinanzierung gibt.)
* Wußten Sie, daß in Österreich alle neun Bundesländer
ein anderes Wahlrecht haben?
PS: Wer an´s Gesetz glaubt, der findet die Rechtsgrundlagen zur
Nationalratswahl in der Nationalratswahlordnung bzw in den LAndeswahlordnungen
in der gültigen Fassung :-)
Umfrage: Parlamentsparteien zum Thema "faires Wahlrecht":
Fragen:
1. Sind Sie für ein faires Wahlrecht?
2. Sind Sie für die Abschaffung der 4%-Hürde
(§100 Abs. 1 NRWO) für den Einzug einer Partei ins österr.
Parlament?
24.9.2014: Das Team Stronach zum Thema "Faires Wahlrecht"
1. Ein faires Wahlrecht impliziert vor allem
ein gerechtes demokratisches System. Doch in Österreich bestimmen
Großbanken, Bünde, Kammern und Gewerkschaften die Kandidaten,
die an wählbarer Stelle auf die Wahlliste kommen. Das sind nicht die
Menschen die sich am besten für unser Land einsetzen, sondern es sind
die Menschen, die ihren Großbanken, Bünden, Kammern und Gewerkschaften
am besten dienen. Wir wollen daher keine Berufspolitiker mehr, die
kein Verständnis für die tatsächliche Real-Wirtschaft haben.
Zwei
aufeinanderfolgende Amtsperioden in der Regierung, im Parlament und im
Landtag sind genug. Länger soll sich kein Politiker mehr dem tatsächlichen
Arbeitsleben entziehen können. Wir schlagen vor, die Anzahl der Mandatare
aus politischen Parteien auf allen Ebenen zu reduzieren. Für den Nationalrat
bedeutet das, dass maximal 100 Mandatare aus der Politik bestellt werden
können. 50 weitere Mandatare sind unabhängige Bürgervertreter,
die von dem Menschen für maximal eine Amtsperiode direkt gewählt
werden. Diese Bürgervertreter sind für uns jedenfalls ein Garant
dafür, dass im Parlament wieder mit Verstand und mit dem Herzen abgestimmt
wird, da sie sich fragen würden, welche Lösung gut für sie,
ihre Familien und ihre Kinder tatsächlich die Beste wäre.
2. Die Abschaffung der
4-Prozent Hürde brächte eine Unzahl von Kleinparteien ins Parlament.
Zudem
zieht sie eine Änderung der Geschäftsordnung nach sich
und
ist mit dem Verhältniswahlrecht eigentlich nicht vereinbar.
Regierungsbildungen
würden an der „italienischen Krankheit“ leiden: Kleinstparteien sind
leicht erpressbar und leicht zu ködern, weil sowieso nur alle an den
Futtertrog drängen. Sinnvoller wäre eine Aussetzung des Kammerstaates,
d.h. Abschaffung der Kammern, Gewerkschaftsvertreter raus aus dem Parlament
und ein Ende der neofeudalen Sozialpartnerschaft, die nur dem Machterhalt
der bevorzugten Seilschaften dient.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Denise Aichelburg, Pressereferentin
________________________
22.9.2014: Die ÖVP zum Thema "Faires Wahlrecht"
Vielen
Dank für Ihr Mail, dass Sie Klubobmann Dr. Reinhold Lopatka gesandt
haben und auf das ich gerne antworte. Ein faires Wahlrecht ist für
uns ein freies, gleiches, allgemeines und geheimes Wahlrecht. Dafür
setzt sich auch Klubobmann Lopatka überall ein, wo es ihm möglich
ist. Auch etwa im Ausland als Wahlbeobachter für die OSZE, wo er einen
Beitrag zu fairen Wahlen leistet.
Prozent-Hürden für den Einzug ins
Parlament wie etwa unsere Vier-Prozent-Hürde bei Nationalratswahlen
sind aus der Entwicklung des Parlamentarismus verständlich. Im Laufe
des 20. Jahrhunderts hat sich in den Ländern, die (wie im Grundsatz
auch Österreich) ein Listenwahlrecht haben, gezeigt, dass ohne
jede zahlenmäßige Hürde für den Einzug ins Parlament
die Bildung einer parlamentarischen Mehrheit und damit in Ländern
mit parlamentarischem Regierungssystem auch die Bildung einer Regierung
manchmal erheblich erschwert werden kann. Daher haben die meisten Länder
solche Hürden eingeführt.
Dabei ist wichtig, dass die Hürden
auch übersprungen werden können, daher dürfen sie nicht
zu hoch sein. In den letzten Jahrzehnten haben immer wieder neue Parteien
auch mit einer Vier-Prozent-Hürde den Einzug ins Parlament geschafft,
bei der letzten Nationalratswahl sogar gleich zwei Parteien beim ersten
Antreten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass sich unsere Regelung
bewährt hat.
Eine Reform des Wahlrechts muss eher in Richtung
Personalisierung gehen, dabei kann der Wählerwille viel genauer abgebildet
werden als bei einem reinen Listenwahlrecht. Ich möchte Sie bei dieser
Gelegenheit auch auf unsere parlamentarische Enquete zur Demokratiereform
hinweisen, die wir diese Woche einsetzen. Alles, was unsere Demokratie
stärkt, werden wir dabei diskutieren.
Mag. Florian Leitinger, Pressesprecher Klubobmann
Dr. Reinhold Lopatka
Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
22. Sept. 2014
(Anm. Red.: D.h. die ÖVP versucht die Fairness bei der Mandatsvergabe
teilweise mit der geschichtlichen Entwicklung zu argmuentieren und andererseits
damit, daß sonst die Regierungsbildung erschwert würde. Das
macht eine unfaire Regel dadurch aber nicht "fairer". Mandate, die den
kleinen Parteien weggenommen werden teilen sich die Parlamentsparteien
unter sich auf. Wie kann ein Mandatsraub jemals fair sein? Immerhin wird
bei der ÖVP in Kürze über eine Demokratiereform diskutiert.
Übrigens ist das Wahlrecht nicht "gleich", wenn nicht jede Stimme
gleich viel Wert ist in Bezug auf eine Mandatszuteilung.
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19.9.2014: Die FPÖ zum Thema "Faires Wahlrecht"
Zu
Frage 1, ist zu sagen, dass „fair“ ist, wenn jede abgegebene Wählerstimme
dasselbe Gewicht hat. – Was nicht gegeben ist, wenn weniger als 50%
eine absolute Mehrheit bedeuten.
Zu Frage 2: die FPÖ ist für die Beibehaltung der Prozent-Hürde.
Aus dem einfachen Grund, weil die andernfalls drohende Aufsplitterung der
Parteienlandschaft nicht nur zu Unübersichtlichkeit für den Wähler,
sondern noch mehr zur faktischen Unregierbarkeit führen würde.
Die nachfolgenden vielzitierten „italienischen Zustände“ nun würden
nicht dazu beitragen Politikverdrossenheit und – damit meist verbunden
– Demokratiemüdigkeit abzubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Howanietz
Büro HC Strache, Freiheitlicher Parlamentsklub
19. Sept 2014
(Anm. Red.: Antwort 1 und 2 widersprechen sich.)
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18.9.2014: Die NEOS zum Thema "Faires Wahlrecht"
Ich
darf Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1) Ja. Wir verstehen darunter ein personalisiertes Verhältniswahlrecht.
2) Wir können uns eine Absenkung der Sperrklausel auf 3%
bzw. 5 Mandate (Klubstärke) vorstellen. Ein diesbezüglicher Antrag
wird für die nächste Mitgliederversammlung Ende Oktober vorbereitet.
Unsere Landesgruppen haben für die Landtags-Reformen jeweils eigene
Positionen ausgearbeitet? bzw. in Diskussion.
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Arthur Arlamovsky
Leiter Themengruppe Demokratie bei den NEOS
18. September 2014
19.8.2014 BZÖ fordert Wahlpflicht in Österreich für
Wahlen zu gesetzgebenden Körperschaften
Das
BZÖ fordert die Einführung der Wahlpflicht in Österreich
für Wahlen zu gesetzgebenden Körperschaften. Eine Wahlpflicht
nach BZÖ-Modell umfasse die Nationalrats-, die EU-, und die Landtagswahlen.
"Freie Wahlen sind in Österreich oberstes Recht und gleichzeitig ist
die Teilnahme an der Demokratie auch oberste
moralische Pflicht! Gerade die derzeitige Hoffnungslosigkeit gegenüber
der politischen Kaste in Österreich stellt eine potenzielle Bedrohung
für die Demokratie dar. Forderung nach einem Mehrheitswahlrecht sind
Ablenkungsmanöver von der derzeitigen Politikverdrossenheit und dienen
ausschließlich dazu, SPÖ und ÖVP die
nächsten einhundert Jahre einzuzementieren. Die Wahlpflicht
hingegen zwingt auch politikverdrossene Menschen in unserem Land, sich
Gedanken über die politische Zukunft zu machen. Mir ist es lieber,
wir haben einige ungültige Stimmen bei der Wahl mehr, als Wahlbeteiligungen
von weniger als 50 Prozent", so BZÖ-Chef Gerald Grosz am Dienstag.
Gerade eine geringe Wahlbeteiligung bedeute, dass eine
Minderheit über eine schweigende Mehrheit entscheide. Mittlerweile
seien die Regierungsspitzen auf Bundes- und Landesebene nicht mehr durch
eine Mehrheit der Bevölkerung gewählt, zumal das Wahlergebnis
abzüglich der Wahlbeteiligung keinerlei demokratische Legitimation
ausdrückt.
"Mit der Wahlpflicht werden auch neue Alternativen im
österreichischen Parteienspektrum entstehen. Das Schlimmste was SPÖ
und ÖVP derzeit ja passiert ist, ist das ihre bisherigen Parteigänger
nicht mehr zur Wahl gegangen sind. Mit der Wahlpflicht hingegen werden
den enttäuschten Menschen in unserem Land Alternativen geboten", so
Grosz abschließend.
Rückfragehinweis: BZÖ - Bündnis Zukunft
Österreich
16.6.2011: Österreichisches Parlament beschließt
Wahlrechtsreform