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Wahlinfos zur Bundespräsidentenwahl 2022:

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Wahltag: 9. Okt. 2022;

Wahlanfechtungen:
Die Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich wurde von 3 Wahlwerbern bzw. von ihren zustellungsbevollmächtigten Personen rechtzeitig - vor dem 24.10.2022 - angefochten. Es sind dies David Packer, Johann Peter Schutte und Mag. Robert Marschall. Alle 3 Wahlwerber wurden von der - parteipolitisch besetzten - Bundeswahlbehörde nicht zur Wahl zugelassen. Sie standen daher auch nicht am Stimmzettel der Bundespräsidentenwahl 2022.
Die Gründe der Wahlanfechtungen der Bundespräsidentschaftswahl 2022 sind unterschiedlich.

Endgütiges Ergebnis der Bundeswahlbehörde vom 17.10.2022:
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen: 4.148.082
Gesamtsumme der abgegebenen ungültigen Stimmen: 91.353
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.056.729

Gesamtsumme der auf die Wahlwerber der behördlich veröffentlichten Wahlvorschläge entfallenen abgegebenen gültigen Stimmen (Wahlwerbersummen):
Dr. Michael Brunner                        85.465
Gerald Grosz                                  225.942
Dr. Walter Rosenkranz                  717.097
Heinrich Staudinger                         64.411
Dr. Alexander Van der Bellen:  2.299.590
Dr. Tassilo Wallentin                     327.214
Dr. Dominik Wlazny                      337.010 


Bisherige Kandidaten (gereiht nach Datum der Bekanntgabe ihrer Kandidatur):
* Mag. Hubert Thurnhofer
* Dr. Dominik Wlazny
* Thomas Scheurecker, MSc
* Rudolf R. Kleinschnitz
* Dr. Martin Wabl
* Mag. Robert Marschall
* Barabra Rieger
* Johann Peter Schutte
* Konstantin Haslauer
* Franz Gollowitsch
* Dr. Alexander Van der Bellen
* Martina Essl
* Gustav Jobstmann
* Gerald Grosz
* Dr. Michael Brunner
* Gerhard Kuchta
* Dr. Walter Rosenkranz
* Helga Egger
* Mark Fessl
* Roland Ludomirska
* Dipl. Ing. Oliver Hoffmann
* Anatolij Volk
* Dr. Tassilo Wallentin
* Heinrich Staudinger
* David Packer
* Wolfgang Sandmair

Die Kandidaten müssen 35 Jahre alt und österreichische Staatsbürger sein.
Jeder Kandidat benötigt - laut BPräs-Wahlgesetz -  6000 Unterstützungserklärungen.
Die Eintragungsfrist dafür wird vom 9. August - 3. September 2022 sein.
Weiters müssen die Kandidaten 3600 € an Gebühren bezahlen.

Mehr Infos => Bundespräsidentschaftswahl 2022
 


26. Jänner 2017: Angelobung des neuen österreichischen Bundespräsidenten.
Dr. Alexander Van der Bellen (73 Jahre, geboren 18. Jänner 1944, Parteimitglied "Grüne-Partei") wird im Reichsratssaal des österreichischen Parlaments zum neuen Bundespräsidenten angelobt. Welche Staatsbürgerschaft Alexander Van der Bellen bei seiner Geburt hatte und seit wann er überhaupt österreichischer Staatsbürger ist, ist bis dato ungeklärt.
Van der Bellen hatte im ersten Wahlgang - wo alle Kandidaten zur Wahl standen - nur 21% der Stimmen. Er ist somit der Bundespräsident mit der geringsten Akzeptanz in der Bevölkerung der 2. Republik Österreichs. Erst im zweiten Wahlgang, wo 4 Kandidaten gar nicht mehr teilnehmen durften, konnte er 54% der Stimmen erhalten. Der zweite Wahlgang hat daher nur eine geringe Aussagekraft in Bezug auf die Akzeptanz durch die österreichische Bevölkerung.

4.12.2016: Wahltag der Wiederholungswahl
Die Stichwahl der österreichischen Bundespräsidentenwahl 2016 wurde am 4. Dezember 2016 in ganz Österreich wiederholt.
Wahlberechtigt waren 6.399.572 Österreicher und Österreicherinnen inklusive 56.539 Auslandsösterreicher.
Wahlberechtigt waren Kinder ab 16 Jahren, sogar jene 45.600 Kinder, die erst nach dem ersten Wahltag 16 Jahre alt wurden. Dazu wurde zwischen 1. und 2. Stichwahl das Gesetz von SPÖ-ÖVP-Grünen geändert und eine Rechtsgrundlage geschaffen.
EU-Bürger und sonstige Ausländer sind bei der Bundespräsidentenwahl NICHT wahlberechtigt.

15.12.2016: Das amtliche Endergebnis von heute
    Kandidat   Stimmen      % 
1.  Norbert Hofer (FPÖ)  2.124.661  46,2%
2.  Alexander Van der Bellen (Grüne)   2.472.892  53,8% 
Reihenfolge gemäß Stimmzettel.

6.399.607 Wahlberechtigten, davon  4.749.339 abgegebene Stimmen, davon 4.597.553 gültige Stimmen.
Wahlbeteiligung 74,2%.
In der 1-wöchigen Einspruchsfrist wurde die Wahl NICHT angefochten. Dazu wären nur alle Kandidaten berechtigt gewesen.
Qu: Bundeswahlbehörde

Der neue Stichtag ist der 27. September 2016.
Das bedeutet, dass bei der Wahlwiederholung am 4. Dezember jene Personen wahlberechtigt sind, die spätestens am 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben (den 16. Geburtstag feiern). Wenn Sie übersiedelt sind, dann sind Sie an jenem Wahnsitz wahlberechtigt, wo Sie am Stichtag 27.9.2016 ihren Hauptwohnsitz gehabt haben.

Die Hotline des Innenministeriums für Fragen zur Bundespräsidentenwahl 2016
Telefon: 0800 202220

Briefwahl-Wahlkarte Bundespräsidentenwahl 2016 in ÖsterreichBriefwähler konnten seit Anfang November ihre Wahlkarte beantragen und auch gleich wählen. (=> https://www.wahlkartenantrag.at/  ist eine nicht-amtliche Webseite, an der Raiffeisen und eine ehemalige SPÖ-Mandatarin beteiligt sind).
Sie müssen dafür sorgen, daß die Wahlkarte rechtzeitig bis Sonntag 4.12.2016 zum jeweiligen Wahlschluß bei der Wahlbehörde einlangt. Entweder per Post rechtzeitig "aufgeben" oder am Wahlsonntag in irgendeinem Wahllokal vor Wahlschluß abgeben. In manchen Gemeinden schließen die Wahllokale am Wahlsonntag 4.12.2016 bereits am Vormittag um 10 Uhr.

Für die 2. Stichwahl der Bundespräsidentenwahl am 4.12.2016 wurden insgesamt 708.185 Wahlkarten für Briefwähler ausgestellt, davon wurden 54.812 Wahlkarten an Auslandsösterreicher übermittelt. Das sind um 20% weniger ausgestellte Briefwahlkarten, als bei der 1. Stichwahl. (Für die 1. Stichwahl der Bundes- präsidentenwahl am 22.5.2016 - die wegen Gesetzesverstößen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde - wurden insgesamt 885.437 Wahlkarten für Briefwähler ausgestellt.)

Tipp: Eine von der Gemeinde nicht vollständig ausgefüllte Wahlkarte ist nichtig.
Auf der Wahlkarten müssen folgende Angaben enthalten sein: Stempel der Gemeinde, eine Unterschrift im Namen des Bürgermeisters, Bezirk, Wahlsprengel oder Wählerinformationen. Eine Selbsteintragung von Angaben, die die Gemeinde auszufüllen hat, würde die Wahlkarte nichtig machen und strafrechtliche Fragen (Urkundenfälschung) aufwerfen. D.h. bei von der Wahlbehörde nur halb ausgefüllt Briefwahlkarten, auf das Gemeindeamt bzw Magistrat gehen und behördlich richtig stellen lassen.
=> Die Presse vom 29.11.2016

    PS: Manche Briefwähler wie Twitter-Nutzer "Schwarze Katze" haben mit 1 Wahlkartenantrag sogar 2 Stimmzettel für die österreichische Bundespräsidentenwahl von der Wahlbehörde zugesandt bekommen. Daran sieht man, daß Briefwähler einen klaren Vorteil gegen über den Wahllokalwählern haben. Klar können den Wahlbehörden auch im Wahllokal Fehler passieren, aber bei der Briefwahl passieren leider sehr, sehr oft Fehler. Die Briefwahl wird voraussichtlich noch zu vielen Wahlanfechtungen führen - zu Recht.

oe24-Meinungsumfrage: Hofer führt mit 52% gegenüber Van der Bellen mit 48%.
(Gallup, 800 Befragte, telefonisch und online vom 15. bis 16. 11.2016, maximale Schwankungsbreite 4%)

Am Stimmzettel stehen die beiden verblieben Kandidaten Ing. Norbert Hofer (45 Jahre, geborener Österreicher) und Dr. Alexander Van der Bellen (72 Jahre, geboren im Jahr 1944 in Wien mit (Nazi-) deutscher Staatsbürgerschaft).
Beide Kandidaten haben übrigens falsche Berufsangaben bei ihren eingeleichten Bewerbungsunterlagen gemacht. Hofer ist Nationalratsabgeordneter und nicht - wie von ihm angegeben - Flugzeugtechniker, Van der Bellen ist Pensionist und nicht - wie von ihm angegeben - Universitätsprofessor. Schon alleine aus diesem Grund ist eine Wahlanfechtung des Verlierers nicht unwahrscheinlich.

Ursprünglich war der 2. Oktober 2016 als Wahltag der Wiederholungswahl geplant. Wegen einiger schadhafter Briefwahlkuverts wurde die Wahl aber verschoben.
Warum gibt es überhaupt eine Wahlwiederholung? Der Verfassungsgerichtshof hat am 1.7.2016 die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl für ganz Österreich wegen schwerer Gesetzesverstößen aufgehoben.
=> VfGH-Presseinformation vom 1.7.2016
Bei einer Bundeswahl gab es bis jetzt in Österreich noch keine Wahlwiederholung, obwohl es bei der EU-Wahl 2014 auch schon eine Vielzahl von "Unregelmäßigkeiten" - von der Kundmachung bis zur Briefwahl - gab (siehe die Wahlanfechtung der EU-Wahl von der kandidierenden Liste EUSTOP). Der VfGH hat aber alle Anfechtungs- gründe vom damaligen Anfechtungswerber EUSTOP abgewiesen, Kritiker meinen "niedergebügelt". Eine (eigene) Befangenheit der 14 VfGH-Höchstrichter sahen die 14 VfGH-Höchstrichter nicht. Die angeblich "unparteiischen" VfGH-Richter wollten aber ihre Parteimitgliedschaften (SPÖ?, ÖVP?, ...) dennoch nicht offenlegen.



Entscheidungen des VfGH über die Wahlanfechtungen 2016:

(gereiht nach Entscheidungsdatum des Verfassungsgerichtshofes:)

WI6/2016: Wahlanfechtung Heinz Christian StracheERFOLGREICH
Der Wahlanfechtung von HC Strache - als Zustellungsbevollmächtigten des Kandidaten Norbert Hofer - wurde vom Verfassungsgerichtshof am 1.7.2016 stattgegeben.
Ergebnis des VfGH-Urteils:
* Die Auswertung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen wurde in den Stimmbezirken Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Villach, Villach-Land, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Leibnitz und Reutte rechtswidrig vorgenommen.
* Die Übermittlung von (Teil-)Ergebnissen der Wahl vor Wahlschluss an ausgewählte Empfänger durch die Bundeswahlbehörde verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl.
* Die unter Punkt 1. und 2. genannten Rechtswidrigkeiten sind von Einfluss auf das Wahlergebnis.
* Einschränkung der Aufhebung nur auf Briefwähler oder Stimmbezirke nicht möglich
PS: Wie der Verfassungsrichter Johannes Schnizer die Wahlaufhebung mit seinem Medienauftritten Ende September 2016 öffentlich verteidigte, wurde das Wahlgeheimnis 10.000-fach bei den Briefwahlstimmen verletzt. Der VfGH hatte also gar keine andere Möglichkeit, als die Wahl aufzuheben.

WI10/2016: Beschluss vom 28.6.2016: Wahlanfechtung Mag. Robert Marschall: ZURÜCKGEWIESEN.
Dabei beschäftigte sich der VfGH gar nicht mit dem Hauptpunkt der Wahlanfechtung, nämlich ob die 6000 einfach-gesetzlich vorgeschriebenen Unterstützungserklärungen der Bundesverfassung entsprechen, insbesondere nicht wieviele an geforderten Unterstützungserklärungen laut Bundesverfassung gerade noch zulässig sind und wieviele gerade nicht mehr.
     Vielmehr stellt der VfGH ganz allgmein fest, daß er weder "... gegen das auch in das BPräsWG eingeführte System der Unterstützungsunterschriften grundsätzlich Bedenken hegt, noch im Speziellen gegen die mit diesem System verbundene (notwendige) Deklarierung des vor der Gemeindewahlbehörde persönlich erschienenen Unterstützungswilligen ... oder auch gegen die Beschränkung der Gelegenheit zur Einholung des Bestätigungsvermerks auf die ortsüblichen Amtsstunden. ..." Bedenken hegt.
 

WI9/2016: Beschluss vom 28.6.2016: Wahlanfechtung Dipl.Ing. Gustav Jobstmann: ZURÜCKGEWIESEN.
Mit der auf Art141 (wohl: Abs1 lita) B-VG gestützten Wahlanfechtung vom 7. Juni 2016, eingebracht am 8. Juni 2016, begehrt der Anfechtungswerber, "die Bundespräsidentenwahl wiederholen [zu] lassen". Unter anderem wegen der Möglichkeit einer "Doppelwahl" fordert er den Verfassungsgerichtshof auf "die gesamt-abgegebenen Briefwahlstimmen mit den total abgegebenen Urnenstimmen nochmals auszuzählen und zu vergleichen, um 'Doppelwähler' und 'Doppelwählerinnen' feststellen zu können (anders [sei] dies seriöser [W]eise nicht nachvollzieh- bzw. beweisbar) oder eine Bundespräsidenten – NEUWAHL zu veranlassen".
Zur Anfechtungslegitimation bringt der Anfechtungswerber vor, er sei aktiv und passiv wahlberechtigt gewesen und leite seine Legitimation zur Wahlanfechtung aus Art1 B-VG ab. §7 Abs1 Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG) sehe eine extrem hohe Zahl von Unterstützungserklärungen in der kurzen Zeitspanne von vier Wochen vor und er habe in dieser kurzen Zeit nur 5.000 Unterstützungserklärungen sammeln können. Die Bundesverfassung enthalte keine derartigen Beschränkungen für eine Kandidatur. Diese Regelung diene nicht dem Volk, sondern nur den "Machteliten, ihre Machtpositionen beizubehalten". Zudem sei die "Einspruchsfrist […] mit 1 Woche extrem knapp bemessen", weshalb die Anfechtungsschrift nicht besser ausgeführt werden habe können.
    Der Anfechtungswerber brachte selbst nicht vor, dass er seine "5000 Unterstützungserklärungen" in Form eines – nicht ausreichend unterstützten, verbesserbaren (§8 Abs3 BPräsWG) – Wahlvorschlages tatsächlich einbrachte; die Bundeswahlbehörde legte auch keinen entsprechenden Akt über den Wahlvorgang vor. Die Wahlanfechtung ist daher schon aus diesem Grund mangels Legitimation des Anfechtungswerbers zurückzuweisen, ohne dass auf das sonstige Vorbringen in der Anfechtungsschrift eingegangen werden muss (vgl. VfSlg 15.169/1998, 17.192/2004; VfGH 8.6.2004, WI7/04; zur Anfechtungslegitimation nach §21 Abs2 BPräsWG vgl. VfGH 18.6.2016, WI7/2016 sowie VfGH 18.6.2016, WI8/2016). Die Wahlanfechtung ist somit schon aus diesem Grund als unzulässig zurückzuweisen.
     Zu der in der Anfechtungsschrift relevierten Verfassungswidrigkeit der §§7 und 21 BPräsWG wird auf die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes verwiesen (zu §7 BPräsWG vgl. insb. VfSlg 13.068/1992, 15.169/1998, 17.192/2004; vgl. auch VfSlg 10.217/1984 mwN, 11.256/1987; zur einwöchigen Anfechtungsfrist in §21 Abs2 BPräsWG vgl. VfSlg 8877/1980, 14.253/1995 sowie VfGH 28.2.1994, WI12/93 ua.).
 

WI5/2016: Beschluss vom 28.6.2016:  ein vom VfGH geheim gehaltener Anfechtungswerber ("Zweitanfechtungswerber"; vermutlich Mag. Rudolf Prutej) wurde ZURÜCKGEWIESEN.
Für diese Wahl legte der Zweitanfechtungswerber der Bundeswahlbehörde beim Bundesministerium für Inneres am 18. März 2016, 16:54 Uhr, elektronisch (per E-Mail an die BMI-Einlaufstelle) einen auf ihn selbst lautenden Wahlvorschlag vor, dem vier Unterstützungserklärungen sowie die Zustimmungserklärung des Wahlwerbers angeschlossen waren. Der Wahlvorschlag langte am 21. März 2016 bei der Bundeswahlbehörde im Wege der Abteilung III/6 ein. Zudem wurde in diesem Schriftsatz die nunmehrige Erstanfechtungswerberin als zustellungsbevollmächtigte Vertreterin des Wahlvorschlages bezeichnet. Eine Bestätigung über die Einzahlung von € 3.600,– wurde diesem Wahlvorschlag nicht angeschlossen, ebenso wenig wurde dieser Betrag in bar hinterlegt.
Begründung:
Begründend bringen die Anfechtungswerber dazu – auf das Wesentliche zusammengefasst – Folgendes vor:
     In Klagenfurt habe die Wahlbehörde die Bestätigung einer Unterstützungserklärung für den Zweitanfechtungswerber entgegen §7 Abs2 BPräsWG verweigert, da dieser auf keiner Wahlliste stehe. Nach Erörterung dieses Missstandes mit dem Leiter der Kärntner Wahlbehörde habe sich die Bundeswahlbehörde unmittelbar beim Zweitanfechtungswerber für diesen Vorfall entschuldigt. Dennoch ergebe sich das rechtliche Problem, dass viele Personen, die eine Unterstützungserklärung für den Zweitanfechtungswerber unterfertigen haben wollen, von der Wahlbehörde einfach weggeschickt worden seien und daher die notwendigen 6.000 Unterstützungserklärungen nicht vollständig gesammelt werden konnten. Ein weiterer Vorfall habe sich in Feistritz ob Bleiburg ereignet.
Ohne diese Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens hätte das Wahlergebnis anders ausgesehen, "zumal der [Zweitanfechtungswerber] nur aus dem Grund [kandidiert habe], damit das Amt des Bundespräsidenten abgeschafft [werde]. Dies [sei] die 'große' Botschaft an die Wählerinnen und Wähler [gewesen] und in Anbetracht der Tatsache, dass laut aktuellen Umfragen etwa 30% der österreichischen Wählerinnen und Wähler dieses Amt des Bundespräsidenten als reine Belastung ans[ä]hen und das Amt abschaffen würden, [sei] ein Wahlerfolg in zweistelliger Höhe für den [Zweitanfechtungswerber] durchaus möglich gewesen. [Sehe] man sich das Ergebnis nach dem ersten Wahlgang an, so [sei] Platz 1 und jedenfalls Platz 2 in Frage zu stellen".
      Es sei auch nicht zielführend gewesen, den Kostenbeitrag zu hinterlegen, da dieser im – sehr wahrscheinlichen – Falle der Nichtveröffentlichung des Wahlvorschlages mangels Vorliegens von 6.000 Unterstützungserklärungen ohnehin zurückzuerstatten gewesen wäre. Der Wahlvorschlag sei nur "zur Wahrung des Rechtes der Wahlanfechtung gem. §21 BPräsWG" eingebracht worden. Das Erfordernis der 6.000 Unterstützungserklärungen in §7 BPräsWG widerspreche Art26 und 60 B-VG. "Um formalen Fehlern auszuweichen, [werde] diese Wahlanfechtung im Bezug auf die Legitimation zur Anfechtung der Wahl des Bundespräsidenten 2016 auch im Namen des Wahlwerbers und [des Drittanfechtungswerbers] eingebracht."
Erwägungen des VfGH:
... Auf den Zweit- und Drittanfechtungswerber treffen die Voraussetzungen des §21 Abs2 BPräsWG zur Anfechtung der Wahl des Bundespräsidenten schon deshalb nicht zu, weil sie die Wahl im eigenen Namen (Zweitanfechtungswerber) bzw. im Namen einer politischen Partei (Drittanfechtungswerber) und nicht als "zustellungsbevollmächtigte Vertreter eines dem Gesetz entsprechenden Wahlvorschlages" anfechten. Mangels Legitimation sind daher die Anfechtungen des Zweit- und Drittanfechtungswerbers, die keine Zustellungsbevollmächtigten eines Wahlvorschlages sind, als unzulässig zurückzuweisen. ...
 

WI7/2016: Beschluss vom 18.6.2016: Wahlanfechtung Ing. Norbert Hofer (?): ZURÜCKGEWIESEN.
Dabei begehrte der Anfechtungswerber, den gesamten zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016 ab der Anordnung des zweiten Wahlganges durch Kundmachung der Bundeswahlbehörde vom 2. Mai 2016 sowie die "entsprechende Wahlentscheidung der Bundeswahlbehörde" für nichtig zu erklären.
Die Wahlanfechtung ist unzulässig und wurde mangels Legitimation des Anfechtungswerbers zurückgewiesen.

WI8/2016: Beschluss vom 18.6.2016: Wahlanfechtung Dr. Christoph Luisser (?): ZURÜCKGEWIESEN.
Die Wahlanfechtung wurde mangels Legitimation des Anfechtungswerbers zurückgewiesen.

WI11/2016: Beschluss vom 18.6.2016: ein vom VfGH geheim gehaltener Anfechtungswerber begehrte die "Annulierung der Wahl": ZURÜCKGEWIESEN
Die Wahlanfechtung ist daher schon mangels Legitimation des Anfechtungswerbers zurückzuweisen (§21 Abs2 BPräsWG), ohne dass auf das sonstige Vorbringen in der Wahlanfechtungsschrift eingegangen werden muss.
 

Öffentliche Verhandlungen beim VfGH:
Zur FPÖ-Anfechtung der Bundespräsidentenwahl gibt es jetzt öffentliche Verhandlungen zunächst zum Zweck der Zeugeneinvernahme. Geplant ist, rund 50 Personen (allesamt Mitglieder von ausgewählten Bezirkswahlbehörden) zu befragen. Die Verhandlungen fanden vom 20.6.-23.6.2016 statt. Es ging darum, ob Wahlprotokolle von den Mitgliedern der Wahlbehörden falsch beurkundet wurden. Falls ja, dann droht den Wahlleitern (und ev auch den Beisitzern) sogar ein Strafprozess.
Am Mittwoch 29.6.2016 fand eine weitere öffentliche, mündliche Verhandlung im Verfassungsgericht statt, bei der die Rechtsanwälte von Hofer und Van der Bellen ihre Stellungnahmen zum Verfahren abgeben konnten.
    Am Freitag den 1. Juli 2016 um 12.00 Uhr gibt der VfGH seine Entscheidung zur FPÖ-Wahlanfechtung in einer öffentlichen Verhandlung bekannt. (= Pressekonferenz?). Für die restlichen Wahlanfechtungen hat der VfGH noch bis 6. Juli 2016 Zeit. Dann endet die 4-wöchige Entscheidungsfrist für den Verfassungsgerichtshof.
 

Wahlanfechtung:
Es gibt zumindest 8 Wahlanfechtungen oder mehr (Heinz-Christian Strache, Nobert Hofer, Dr. Christoph Luisser, Robert Marschall, Gustav Jobstmann, ...). Genaueres verrät der Verfassungsgerichtshof noch immer nicht.
Bei Hofer geht es darum, ob es bei der Stichwahl zu Gesetzwidrigkeiten zu seinem Nachteil kam. Bei Marschall geht es darum, ob ihm zu Unrecht die Kanddiatur verweigert wurde, trotz rechtzeitig eingebrachtem Wahlvorschlag. Die Bundeswahlbehörde hat bisher dazu keine offizielle Stellungnahme oder Kundmachung abgegeben.
   Kritik an der Wahlanfechtung gibt es dahingehend, daß die Einspruchsfrist zur Bundespräsidentenwahl extrem kurz ist (nur eine Woche; §21 Abs. 2 BPräsWG; verfassungswidrig?) und nur von wenigen Personen eingebracht werden kann (Zustellungsbevollmächtigte der Kandidaten; §21 Abs. 2 BPräsWG). Derzeit ist es gesetzlich so geregelt, daß nicht einmal Wahlbeisitzer eine Wahlanfechtungen einbringen können, selbst wenn sie Zeugen von Wahlmanipulationen werden. Viele Wahlbeisitzer fragen sich, wozu sie dann überhaupt die Wahl kontrollieren und am Wahltag den ganzen Tag im Wahllokal sitzen sollen, wenn sie ohnedies die Wahl nicht anfechten können. Offensichtlich sind die Parteien SPÖ und ÖVP - die dieses Wahlrecht beschlossen haben - nicht wirklich an der Aufklärung von Wahlmanipulationen interessiert. Für den noch im Amt befindlichen Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ) sind die Unregelmäßigkeiten bei der Wahl ein  "Unakzeptables Nichteinhalten klarer Rechtsvorschriften" Qu. Die Presse vom 2.6.2016
    Grüne, SPÖ und ÖVP kritisieren, daß die FPÖ an einer Wahlanfechtung arbeitet.
Aber auch die Grünen sehen die Wahlmanipulationsmöglichkeiten mittels Briefwahl schon längere Zeit ganz klar. Grüne kritisieren Briefwahl und befürchten massiven Wahlbetrug. Qu. Wiener Zeitung vom 6.10.2010
 

21.3.2016: Pressekonferenz von Robert Marschall zur Kandidatur und zu einer möglichen Wahlanfechtung
Video Der Standard: Robert Marschalls 3 Gründe für eine Wahlanfechtung


 

Angelobung des neuen Bundespräsidenten von Österreich hätte am 8. Juli 2016 sein sollen.
Aufgrund der Wahlaufhebung wurde der Wahlangelobungstermin in den November verschoben.
Wo? Bei der Bundesversammlung (= Nationalrat  + Bundesrat) im Parlament in der Bundeshauptstadt Wien.
Gemäß Art. 62 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) leistet der Bundespräsident beim Antritt seines Amtes vor der Bundesversammlung das Gelöbnis:
„Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen  werde.“
 



22. Mai 2016: Wahltermin 2. Runde (Stichwahl):
Bundespräsident von Österreich wird, wer in der Stichwahl mehr Stimmen erhält. 1 Stimme Vorsprung reicht.
Am Stimmzettel stehen Norbert Hofer (45 Jahre) und Alexander Van der Bellen (72 Jahre).
Wer soll nächster Bundespräsident der Republik Österreich werden? Das entscheiden die österreichischen Wähler über 16 Jahre, entweder im Wahllokal oder bei Verhinderungsgründen per Briefwahl.

Briefwahl:
Briefwähler müssen dafür sorgen, daß ihre Wahlkarte bis Sonntag 22.5.2016, 17.00 Uhr bei ihrer zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt (z.B. per Post oder durch persönliche Abgabe der Wahlkarte). Briefwähler können ihre Wahlkarte am Wahltag auch in jedem geöffneten Wahllokal abgeben.
     Die Wahlbehörden haben in ganz Österreich in Summe 885.437 Wahlkarten für Briefwähler ausgestellt. Das bedeutet, daß 14% aller Wahlberechtigten mittels Briefwahl wählen. Das stellt einen neuen Briefwahlrekord dar. Davon wurden 38.931 Wahlkarten an Auslandsösterreicher übermittelt, die ebenfalls wahlberechtigt sind.
     Wenn Sie eine Wahlkarte haben, dann können Sie am Wahltag auch in jedem => Wahllokal wählen. Aber Achtung. Die Wahllokale haben ganz unterschiedliche Öffnungszeiten. In Vorarlberg sperren die letzten Wahllokale schon um 13 Uhr. Nur in Innsbruck und Wien haben die Wahllokale bis 17 Uhr offen.

Ergebnis:
Wahlberechtigte: 6.382.507; Wahlbeteiligung 72,7 %;
abgegebene Stimmen 4.643.154; ungültige Stimmen 165.212; gültige Stimmen 4.477.942
Norbert Hofer: 2.223.458 Stimmen,   Alexander Van der Bellen: 2.254.484 Stimmen.
Damit ist Alexander Van der Bellen voraussichtlich der neue Bundespräsident von Österreich.
 


24. April 2016: Wahltermin 1. Runde


.
Ergebnis   (Quelle: Innenministerium)

Platz 1: Norbert Hofer  35,1%
                => Stichwahl
Platz 2: Alexander Van der Bellen  21,3%
       => Stichwahl
Platz 3: Irmgard Griss   18,9%
       => ausgeschieden
Platz 4: Rudolf Hundstorfer  11,3%
       => ausgeschieden
Platz 5: Andreas Khol  11,1%
       => ausgeschieden
Platz 6: Richard Lugner  2,3%
       => ausgeschieden

Auszählungsstand 100%;    Wahlbeteiligung: 68,5 %
Platz 1 und 2 kommen in die Stichwahl am 22. Mai 2016, die anderen 4 Kandidaten sind ausgeschieden.
   .
Bundesland  Griss  Hofer  Hunds-
 torfer 
 Khol   Lugner   Van d. 
 Bellen
Burgenland  12,4%  41,9%  17,5%  13,0%   1,89%  13,2%
Kärnten  22,9%  38,8%  13,6%    6,9%  3,40%  14,4%
Niederösterreich   17,5%  35,6%  11,9%  14,2%  2,71%  18,1%
Oberösterreich  17,5%  35,1%  11,8%  13,3%  1,90%  20,5%
Salzburg  18,0%  37,4%    9,8%  13,2%  2,27%  19,4%
Steiermark  21,8%  38,8%  10,3%    9,7%  2,05%  17,3%
Tirol   19,2%  35,5%    6,1%  12,6%  2,16%  24,4%
Vorarlberg  24,1%  30,0%    4,3%  10,6%  2,11%  29,0%
Wien  19,1%  27,7%  12,4%    6,0%  1,95%  32,8%
Gesamt  18,9%  35,1%  11,3%  11,1%  2,26%  21,3%

Prozentangaben inklusive Briefwahlstimmen.
Qu. Innenministerium


24.3.2016: Folgende Kandidaten haben rechtzeitig einen Wahlvorschlag eingereicht:
   .
Einreichung   Kandidat
    8.3.2016   Dr. Irmgard Griss 
  17.3.2016  Ing. Norbert Hofer (FPÖ) 
  17.3.2016  Mag. Robert Marschall (EU-Austrittspartei)
  18.3.2016        Rudolf Hundstorfer (SPÖ)
  18.3.2016  Dr. Alexander van der Bellen (Grüne)
  18.3.2016  Dr. Andreas Khol (ÖVP)
  18.3.2016  Ing. Richard Lugner

Einreichschluß der Wahlvorschläge der Kandidaten war am Freitag 18.3.2016 um 17.00 Uhr.
Danach prüfte die Bundeswahlbehörde die Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit.
Am 24. März 2016 wurden die Wahlvorschläge beschlossen und veröffentlicht.
Robert Marschall stand nicht auf dem amtlichen Stimmzettel. Er will die Wahl daher anfechten.

• Grundsatzfrage: Soll man das Amt des Bundespräsidenten abschaffen?
Die Argumente dafür und dagegen sollten im Zuge der Bundespräsidentschaftswahl aufgelistet werden und gleichzeitig mit der Bundespräsidentschaftswahl eine Volksabstimmung über die Abschaffung des Amtes durchgeführt werden. Dann würde man sehen, ob das Amt überhaupt eine demokratische Grundlage hat und durch das österreichische Volk legitimiert und akzeptiert ist.

Wer wählt den Bundespräsidenten? Österreichische Staatsbürger ab 16 Jahre
Im 1. Schritt können wahlberechtigte österreichische Staatsbürger Kandidaten unterstützen. Die Eintragungsfrist für amtlich bestätigte Unterstützungserklärungen war vom 23. Februar bis 18. März 2016.
Im 2. Schritt können die wahlberechtigte österreichische Staatsbürger einen Kandidaten des Stimmzettels wählen.
§ 4 Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Tag der Wahl das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.
Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 in der gültigen Fassung.

• Die Wahlbeteiligung bei der letzten Bundespräsidentschaftswahl 2010 war magere 54%, ohne Briefwahlstimmen sogar unter 50%. Die ÖVP stellte bei der letzten Wahl nicht einmal einen Kandidaten auf. Für eine breite Akzeptanz des Präsidenten sollten zumindest 2/3, also 67%, der Wahlberechtigten an der Wahl teilgenommen haben.

Rückblick auf die Amtsperiode von Dr. Heinz Fischer (SPÖ) seit 2004:
Was war genau seine Leistung?
Die Bundesregierung angelobt, den EU-Vertrag von Lissabon am 28.4.2014 unterschrieben, den Wehrdienstverweigerer Norbert Darabos als Verteidigungsminister 2007 und 2009 angelobt und zahlreiche Orden verliehen. Am 9. Mai 2016 lud der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ) die SPÖ-Länderchefs und den SPÖ-Parteichef zu einem Abschiedsessen in die Präsidentschaftskanzlei. Der SPÖ-Chef Werner Faymann trat allerings zu Mittag zurück und nahm an dem Schmaus nicht mehr teil.

• Monatseinkommen des Bundespräsidenten: € 24.322 monatlich x 14 (Stand 1.1.2016).
Somit kassiert der österreichische Bundespräsident mehr als der USA-Präsident Obama, mehr als der russische Präsident Putin und mehr als der französische Präsident Hollande. Das liegt daran, daß der österreichische Präsident oft auch als Ersatzkaiser gilt und auch dort seinen Hof - aus Steuergeldern - hält, nämlich in der Wiener Hofburg. Da haben sich SPÖ und ÖVP gedacht, daß dann auch ein ordentliches Präsidentschaftsgehalt dazu paßt und ein diesbezügliches Gesetz beschlossen.
 

Meldungen:

25.6.2016: Umfrage zur Wahlmanipulation der Bundespräsidentenwahl
Meinungsforscher Peter Hajek fragte im aktuellen „ATV Österreich Trend“ die Wahlbevölkerung auch nach ihre Einschätzung zur Wahlanfechtung der Bundespräsidentenwahl.
35% gehen davon aus, dass die Hofburgwahl „ganz sicher nicht“ manipuliert worden sei,
25% glauen „eher nicht“ daran.
Für „eher ja“ stimmten 19% der Befragten,
14% sind sich „ganz sicher“, dass die Wahl zum Nachteil von Hofer bewusst manipuliert wurde.
Qu: Peter Hajek Public Opinion Strategies GmbH, Presseaussendung vom 25.6.2016

18.5.2016: Heute wurden 4 SPÖ-Regierungsmitglieder ausgetauscht
Der neue SPÖ-Bundeskanzler tauscht einen Tag nach seiner Angelobung 4 Regierungsmitglier aus
Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) => NEU: Sonja Hammerschmid (SPÖ)
Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) => NEU: Thomas Drozda (SPÖ)
Infrastrukturminister Gerald Klug (SPÖ) => NEU: Jörg Leichtfried (SPÖ)
Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) => NEU: Muna Duzdar (SPÖ)

17.5.2016: Wahl 16: Die 2 im Portrait;
Die Lebensgeschichte von Norbert Hofer und Van der Bellen wird hier im Fernsehen vorgestellt.
=> ORF-TV-Thek vom 17.5.2016

17.5.2016: Mag. Christian Kern als neuer SPÖ-Bundeskanzler angelobt.
Noch-Bundespräsident Dr. Heinz Fischer (SPÖ) hat heute Mag. Christian Kern (SPÖ) als Bundeskanzler der Republik Österreich angelobt. Dies passierte in aller Eile noch vor der Stichwahl der Bundespräsidentenwahl am 22.5.2016, wo ja in ein paar Tagen vom österreichischen Volk ein blauer oder grüner Parteigänger zum nächsten Bundespräsidenten der Republik Österreich gewählt wird.

9.5.2016: Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) trat zurück
Der gelernte Wiener Taxifahrer war fast 8 Jahre Bundeskanzler der Republik Österreich. Er wurde im Jargon "Inseratenkanzler" genannt, weil er mit Zeitungsinseraten seinen Aufstieg bis zum SPÖ-Parteiobmann und Bundeskanzler erreichte. Diese Strategie ermöglichte ihm auch gegen alle Widerstände seine hohen Funktionen für viele Jahre zu behalten.
Gründe seines Rücktritts:
1. Die 18 - teils schwere - Wahlniederlagen während seiner Obmannschaft, erzeugten immer größeren Unmut. Dazu kam der Verlust von 2 Landeshauptmannposten, nämlich  in Salzburg und der Steiermark.
2. Seine 180 Grad-Wende in der Asylpolitik inklusive der Erichtung von Grenzzäunen mit Seitentüren in Spielfeld.
3. Das katastrophale Abschneiden des SPÖ-Präsidentschaftskandidaten Rudolf Hundstorfer am 24.4.2016 mit nur 11,3%.
4. Das Dulden der SPÖ-FPÖ Koalition im Burgenland, trotz gegenteiligen SPÖ-PArteitagsbeschluß.
5. Seine parteiinternen Gegner organisierten sich immer besser und planten den SPÖ-Parteitag vorzuverlegen (und Faymann mittels Abwahl zu stürzen).
6. Lautstarke Rebellion der SPÖ-Parteibasis auf offener Straße bei der 1. Mai-Feier am Wiener Rathausplatz
Werner Faymann tritt als Bundeskanzler und SPÖ-Parteiobmann per sofort - nur 13 Tage vor der Stichwahl der Bundespräsidentenwahl - zurück. Die Aufgaben des Bundeskanzlers übernimmt übergangsmäßig Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Die Funktion des SPÖ-Obmanns übernahm übergangsmäßig Faymanns Stellvertreter und Wiener SPÖ-Obmann Dr. Michael Häupl.

18.3.2016: Bundespräsidentenwahl 2016: Einbringung der Wahlvorschläge
Die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Bundespräsidentenwahl 2016 endete heute um 17.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auf folgende Personen lautende Wahlvorschläge (alphabetisch gereiht) im Bundesministerium für Inneres eingelangt: Dr. Irmgard Griss, Ing. Norbert Hofer, Rudolf Hundstorfer, Dr. Andreas Khol Ing. Richard Lugner, Mag. Robert Marschall, Dr. Alexander Van der Bellen.
Qu.: Presseaussendung des Bundesministerium für Inneres, Abteilung für Wahlangelegenheiten.

17.3.2016: Elfriede Awadalla gibt auf und nicht ab:
Awadalla - beworben von Linken und KPÖ - hat am 17.3.2016 aufgegeben, da sie nach eigenen Angaben die notwendigen Unterstützungserklärungen nicht zusammen bringen wird. Dabei lag Sie sehr gut im Rennen. Sie hatte nach eigenen Angaben bereits 5.500 Unterstützungserklärungen gesammelt. Es fehlten also nur mehr 500 Stück in den letzten 2 Tagen. Selbst die äußerst wohlwollende Berichterstattung für Elfriede Awadalla haben offenbar nicht ausgereicht. Schade. Sie wäre eine Hoffnung für viele Linkswähler gewesen, die nun vielleicht gar nicht zur Wahl gehen.

17.3.2016: Nun sind es bereits 3 Kandidaten, die ihren Wahlvorschlag eingereicht haben.
Norbert Hofer (FPÖ) und Robert Marschall (EU-Austrittspartei) haben heute ihre Wahlvorschläge zur Bundespräsidentenwahl bei der zuständigen Behörde eingereicht.

8.3.2016: Irmgard Griss gibt als erste ihren Wahlvorschlag ab
Präsidentschaftskandidatin Griss gab heute - nach eigenen Angaben - 7851 Unterstützungserklärungen in großen 10 Kartons bei der Behörde ab. Das macht 785 Unterstützungserklärungen pro Karton. D.h. die großen Kartons  war großteils leer. Aber egal. Frau Griss hat damit als erste Kandidatin bei der heurigen Präsidentschaftswahl in Österreich ihren Wahlvorschlag eingereicht.

28.1.2016: Mag. Robert Marschall (49 Jahre) gab heute seine Kandidatur bekannt
Obmann der EU-Austrittspartei, Mag. Robert Marschall, gab am 28.1.2016 im Cafe Hofburg - gegenüber der Präsidentschaftskanzlei - seine Kandidatur bei der Bundespräsidentenwahl 2016 bekannt. Er möchte als Bundespräsident den Nationalrat auflösen und Neuwahlen veranlassen. Die aktuelle SPÖ-ÖVP-Koalition repräsentiere nicht mehr den Wählerwillen des österreichischen Volkes, da sie in Meinungsumfragen nur mehr 44% der Wähler hinter sich hat.

10.1.2016 Dr. Andreas Khol (74 Jahre) gibt seine Kandidatur für die ÖVP bekannt
ÖVP-Bundesparteiobmann Dr. Reinhold Mitterlehner gab um 19 Uhr in der Politischen Akademie der ÖVP in Wien den ÖVP-Kandidaten für die bevorstehende Präsidentschaftswahl bekannt. Es ist dies der Seniorenbundobmann Dr. Andreas Khol. "Andreas Khol verbindet Erfahrung mit Weitblick, ist juristisch höchst kompetent und als Verfassungsjurist anerkannt. Er wäre daher vom ersten Tag an ein guter Bundespräsident, der das notwendige Handwerk nicht erst im Amt lernen muss", sagt ÖVP-Bundesparteiobmann Reinhold Mitterlehner.

8.1.2016: Dr. Alexander van der Bellen (fast 72 Jahre) gibt seine Kandidatur bekannt.
Die Überraschung dabei ist, daß van der Bellen nicht für die Grüne Partei antreten wird, sondern sich als unparteilicher Kandidat zu positionieren versucht.

7.1.2016: Dr. Erwin Pröll tritt NICHT an
Er selbst hat das schon mehr als 10x gesagt, doch erst als ÖVP-Bundesparteiobmann Mitterlehner dies in der ZIB2 verkündete wurde das auch von den Journalisten so akzeptiert.

28.12.2015: van der Bellen heiratet nach Scheidung
Nachdem sich Alexander van der Bellen von seiner Frau scheiden ließ, hat er nun Doris Schmidauer, Geschäftsführerin im grünen Parlamentsklub, vor Kurzem geheiratet
"Dass Van der Bellen von seiner Frau getrennt lebte und eine Freundin hatte, war in der Medienbranche seit Längerem bekannt, aber es wurde nicht darüber geschrieben, eben weil es zum Privatleben gehört und nichts in der Öffentlichkeit verloren hat, wenn der Betroffene dies nicht will.", berichtet der KURIER am 28.12.2015. Und weiter: "Dass der Professor, der am 18. Jänner 2016 72 Jahre alt wird, sein Privatleben neu ordnete, wird von grünen Szenenkennern als Vorbereitungshandlung für seine bevorstehende Kandidatur als Bundespräsident gedeutet. Es heißt, Van der Bellen sei sich bewusst, dass im Zuge seiner etwaigen Bewerbung um das höchste Staatsamt auch die Frage nach der First Lady auftauchen werde."

18.12.2015: Antrittspressekonferenz von Dr. Irmgard Griss (parteilos):
Bei ihrer Antrittspressekonferenz sprach Frau Griss mehr über die Rahmenbedingungen zur Präsidentschaftswahl, als über Inhalte. So ist es ihr wichtig, daß die Kandidaten allesamt ein Tranparenz- und Fairnessabkommen unterschreiben. Wie das aussehen soll, lesen Sie hier
=> http://www.wien-konkret.at/politik/wahlen/bundespraesidentenwahl2016/griss/

27.11.2015: Griss hat ein Problem mit der immerwährenden Neutralität Österreichs:
Frage der Vorarlberger Nachrichten: "Soll die Neutralität weiter bestehen?"
Irmgard Griss: "Das weiß ich nicht ... "

23.11.2015 Dr. Irmgard Griss beim NEOS-Info-Abend
Bei einem Info-Abend der NEOS zog Irmgard Griss die Neutralität Österreich in Zweifel und kann sich sogar die Abschaffung der immerwährenden neutralität Österreichs vorstellen. Sie deklarierte sich als "begeisterte Europäerin", was vermutlich soviel heißt wie "begeisterte EU-Anhängerin".

6.11.2015 Griss im Rennen um die Hofburg voran
Sonntagsfrage zur Präsidentenwahl: Griss 36%, Van der Bellen 35%, Pröll 19%, Hundstorfer 10%
Durchschlagender Erfolg für Irmgard Griss. Die Tageszeitung ÖSTERREICH veröffentlicht in ihrer Samstagsausgabe eine Umfrage, in der die pensionierte Höchstrichterin bei der Bundespräsidentenwahl in Front liegt (Gallup-Institut, 400 telefonische Interviews, 3.-5. November 2015). ...
Bei einer Stichwahl gegen Alexander Van der Bellen wäre Irmgard Griss klare Favoritin.
Qu. Presseaussendung der Tageszeitung Österreich

13.10.2015 Dr. Irmgard Griss ist für eine Kandidatur bereit.
Die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs gab bekannt, daß sie für einen Kandidatur bereit sei. Viele organisatorische Fragen seien aber noch offen, zum Beispiel Leute, die ein Personenkomitee gründen. Zuletzt ist sie durch die souveräne Leitung der Hypo-Untersuchungskommission bekannt geworden.

2.8.2014 Dr. Barbara Prammer verstorben:
Die präsumptive SPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Prammer ist am 2. August 2014 an einer Infektionskrankheit verstorben. Sie litt bereits an einer Krebserkrankung. Statt Pause zu machen und sich zu erholen, übte sie weiterhin das Amt der Nationalratspräsidentin aus. Sie verstarb 60-jährig im Amt
Ein Glück für die SPÖ-Parteistrategen, daß sie nicht im Wahlkampf verstorben ist.
Doris Bures soll Barbara Prammer als Nationalratspräsidentin und auch als Bundespräsidentschaftskandidatin nachfolgen. Das will der SPÖ-Bundesparteiobmann Werner Faymann so. Die Gremien und die SPÖ-Parteibasis wurden dazu noch nicht befragt. Allerdings gibt es zu Bures auch nicht wirkliche Gegenkandidaten, ev. Norbert Darabos (Wehrdienstverweigerer), Dr.Michael Häupl (kein Präsenzdienst) oder Hans Niessl (kein Präsenzdienst).

2011: Gerüchte: Arnie als österreichischer Präsident?
Wie im September in der Tageszeitung "heute" kolportiert wird, versucht die SPÖ gerade Arnold Schwarzenegger (Ex-Gouverneur vom US-Bundesstaat Kalifornien 2003-2011) als Präsidentschaftskandidaten für die nächste Bundespräsidentenwahl in Österreich  zu gewinnen. Im Juni frühstückte Schwarzenegger bereits mit Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ).
Problem: Der Republikaner Arnold Schwarzenegger ließ als Gouverneur die Todesstrafe in Kalifornien exekutieren, was klar gegen die Menschenrechte ist. Schwarzenegger wies alle Gnadengesuche ab. Es gab mehrere Hinrichtungen. Daraufhin beantragte die Grazer KPÖ das Schwarzenegger Stadion umzubenennen, was auch geschah. Sie heißt nun UPC-Arena. Weiters zeugte Arnold Schwarzenegger während der Ehe mit Maria Shriver ein Kind mit seiner Haushälterin. Dies stellt einen klaren Scheidungsgrund dar. 14 Jahre lang hat er seine Ehefrau betrogen. Keine idealen Voraussetzungen für die Kandidatur zum Bundespräsidenten.
   Im Januar 2006 wurde Schwarzenegger vom Parlament des mexikanischen Bundesstaates Baja California Sur zur unerwünschten Person erklärt. Die verschärfte Integrationspolitik des ursprünglich selbst in die USA eingewanderten Schwarzenegger wurde von den mexikanischen Politikern laut wikipedia als „rassistisch“ bezeichnet.
Seit 1983 ist Schwarzenegger US-Bürger.

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Österreichische Bundespräsidentenwahl 2010:
 
Heinz Fischer Rudolf Gehring Barbara Rosenkranz
 Dr Heinz Fischer (SPÖ)   Dr Rudolf Gehring (Christen)  Barbara Rosenkranz (FPÖ)

Die große Überraschung bei dieser Wahl war, dass die Wahlbeteiligung mit 53,6% so gering wie noch nie war. Damit wurde sichtbar, dass Bundespräsident Heinz Fischer und noch mehr das Amt des österr Bundespräsidenten ein deutliches Akzeptanzproblem bei der Bevölkerung hat. Im Anschluß an die Wahl gab es heftige Debatten bei den Parteien und in den Medien, ob man das Amt des Österreichischen Bundespräsidenten nicht einsparen sollte. Das Amt bringt der Bevölkerung wenig und kostet viel zuviel Steuergeld. Die anderen argumentierten, dass es besser wäre wenn es keine Möglichkeit zur Wiederwahl gäbe.
     Die Wahlbeobachter der OECD kritisierten die Österreichische Gesetzgebung, die eine verdeckte Finanzierung der Kandidaten ermögliche. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung der Finanzierung sei dringend notwendig und würde der Korruptionsbekämpfung dienen.

Kandidaten am Stimmzettel und Wahlergebnis in %:
   * Dr. Rudolf Gehring (Christenpartei): 5,4%
   * Heinz Fischer (SPÖ): 79,3%
   * Barbara Rosenkranz (FPÖ): 15,2%
(Die ÖVP schaffte es nicht, einen Kandidaten aufzustellen und gab sogar eine Wahlempfehlung zum Ungültig-Wählen an ihre Anhänger ab.)

* Wahlberechtigte: 6.356.620  davon sind 52% Frauen und 48% Männer
* Es gab ca 900.000 Erstwähler (14%) und 376.167 Wahlkartenwähler (6%)
* Wahlbeteiligung nur magere 53,57 % inkl der Briefwähler
(Beim vorläufigen Endergebnis lag die Wahlbeteiligung sogar unter 50%!)
* abgegebene Stimmen 3.404.646, ungültige Stimmen 242.682, gültige Stimmen 3.161.964

Wahlwerber, die es nicht am Stimmzettel geschafft haben:
   * Harald Matschiner (Generationenpartei)
   * Dr. Martin Wabl (Ex-SPÖ, Grüne),
   * Raimund Bahr, (Gemeinderat von Sankt Wolfgang im Salzkammergut)
   * Wolfgang Pöltl, (PFÖ Pöltl für Österreich)
   * Ulrich Habsburg-Lothringen (Grüne; keine Unterstützung der Bundespartei)
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Die weiter zurückliegenden Bundespräsidentschaftswahlen in Österreich:

Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 2004 am 25. April 2004
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4,136.016
Dr. Benita Ferrero-Waldner: 1,969.326 Stimmen  47,61 %
Dr. Heinz Fischer: 2,166.690 Stimmen  52,39 %

Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 1998 am 19. April 1998
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.169.319
Mag. Gertraud Knoll:  566.551 Stimmen  13,6%
Dr. Heide Schmidt:     464.625 Stimmen  11,2%
Dr. Thomas Klestil: 2.644.034 Stimmen   63,4%
Ing. Richard Lugner: 413.066 Stimmen     9,9%
Karl Nowak:               81.043 Stimmen     1,9%

Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 1992 am 26. April 1992:
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.645.177
Dr. Rudolf Streicher 1.888.599 Stimmen  40,7%
Dr. Thomas Klestil: 1.728.234 Stimmen  37,2%
Dr. Heide Schmidt:  761.390 Stimmen  16,4%
Robert Jungk:  266.954 Stimmen 5,7%
   Zweiter Wahlgang am 24. Mai 1992:
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.443.386
Dr. Rudolf Streicher  1.915.380 Stimmen  43,1%
Dr. Thomas Klestil    2.528.006 Stimmen  56,9%

Bundespräsidentenwahl 1986, Erster Wahlgang: 4. Mai 1986
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.719.980
Dr. Kurt Steyrer      2.061.104 Stimmen   43,7%
Dr. Kurt Waldheim   2.343.463 Stimmen  49,6%
Dr. Otto Scrinzi            55.724 Stimmen  1,2%
Freda Blau-Meissner 259.689 Stimmen 5,5%
   Zweiter Wahlgang am 8. Juni 1986
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.571.810
Dr. Kurt Steyrer      2.107.023 Stimmen  46,1%
Dr. Kurt Waldheim 2.464.787 Stimmen  53,9%

Bundespräsidentenwahl 1980 am 18. Mai 1980
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen:  .430.889
Dr. Norbert Burger  140.741 Stimmen    3,2%
Dr. Willfried Gredler   751.400 Stimmen   16,9%
Dr. Rudolf Kirchschläger    3.538.748 Stimmen 79,9%

Bundespräsidentenwahl 1974 am 23. Juni 1974
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.630.837
Dr. Rudolf Kirchschläger   2.392.367 Stimmen   51,7%
Dr. Alois Lugger   2.238.470   48,3%
 
 

Informations concerning the Austrian presidential elections. 6.4 million Austrians are called to vote on Sunday new Mister President.


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